Die US-Regierung hat Geräte einer Autorin der "Washington Post" beschlagnahmt, ein Gericht untersagt nun den Zugriff. Die Zeitung mahnt zur Wahrung der Pressefreiheit.
22. Januar 2026, 0:16 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, iyf
Nach der Durchsuchung der Wohnung einer Reporterin der Washington Post hat ein US-Richter der Regierung vorerst weitere Schritte untersagt. Bundesbeamte dürfen nach Angaben der Zeitung die bei der Razzia sichergestellten elektronischen Geräte der Journalistin Hannah Natanson zunächst nicht auswerten. Das entschied ein Bundesrichter im Bundesstaat Virginia.
Die US-Bundespolizei FBI hatten Mitte Januar die Wohnung von Natanson durchsucht und unter anderem ein Mobiltelefon, zwei Laptops, einen Audiorekorder, eine externe Festplatte sowie eine Smartwatch beschlagnahmt. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Regierungsauftragnehmer aus dem Bundesstaat Maryland, der laut Durchsuchungsbefehl im Verdacht steht, Geheimdienstberichte unerlaubt mit nach Hause genommen und weitergegeben haben.
Die Regierung dürfe zwar vorerst im Besitz der beschlagnahmten Geräte bleiben, ordnete der Richter an. Sie sei aber bis auf Weiteres daran gehindert, auf die darauf gespeicherten Daten zuzugreifen. Zudem setzte das Gericht der Regierung laut Washington Post eine Frist bis zum 28. Januar für eine Stellungnahme und kündigte eine Anhörung Anfang Februar an.
Washington Post kritisiert Vorgehen gegen journalisitische Arbeit
Die Entscheidung des Richters fiel nur wenige Stunden, nachdem die Washington Post juristisch gegen die Durchsuchung vorgegangen war. In einem Antrag hatte die Zeitung gefordert, die Geräte umgehend zurückzugeben und deren Nutzung zu untersagen. Die Zeitung argumentierte, das Vorgehen verstoße gegen die in der US-Verfassung verankerte Pressefreiheit und missachte besondere gesetzliche Schutzregeln, die Journalisten vor staatlichen Zwangsmaßnahmen schützen sollen.
Die Washington Post teilte mit, dass es sich bei den sichergestellten Geräten um jahrelange journalistische Arbeitsmaterialien, darunter Kontakte zu vertraulichen Quellen und unveröffentlichte Recherchen, handele. Nahezu keine der gespeicherten Informationen habe Bezug zu dem Durchsuchungsbefehl. Dagegen habe die Beschlagnahmung eine abschreckende Wirkung auf Informanten und lege die journalistische Arbeit der Reporterin faktisch lahm.
Die US-Regierung äußerte sich zunächst nicht zu der richterlichen Anordnung. Bereits nach Bekanntwerden der Durchsuchung hatte das Justizministerium das Vorgehen mit der nationalen Sicherheit verteidigt und betont, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Journalistin selbst.

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