Der zum deutschen Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter BMG Rights Management hat das KI-Unternehmen Anthropic vor einem kalifornischen Bundesgericht verklagt. Anthropic soll urheberrechtlich geschützte Songtexte verwendet haben, um seinen KI-Chatbot Claude zu trainieren.
In der am Dienstag beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in San Jose eingereichten Klage (AZ. 5:26-CV-02334) wirft BMG Anthropic „umfassende Urheberrechtsverletzungen“ vor „an urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen, die BMG gehören oder von BMG kontrolliert werden“, darunter Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und andere Musikgrößen. Anthropic soll diese unberechtigterweise kopiert und reproduziert und damit Hunderte Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Lange Liste an Vorwürfen
„Um seine Claude-Modelle zu entwickeln oder zu 'trainieren', kopierte Anthropic eine enorme Menge an Texten aus Internetquellen auf verschiedene Weise“, heißt es in der Klage. Das sei unter anderem durch den Einsatz automatisierter Scraping-Tools und durch das Herunterladen von Dateien aus illegalen Online-Bibliotheken geschehen, so der Vorwurf. „Verschärfend kommt hinzu, dass Anthropic weitere Kopien dieser raubkopierten Werke über Torrent-Netzwerke ins Internet hochlud und öffentlich verbreitete.“
Darüber hinaus habe Claude unerlaubte Kopien von BMGs urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen angefertigt und auf deren Grundlage, basierend auf Benutzereingaben, unerlaubte abgeleitete Werke erstellt und ausgegeben. Auch habe Anthropic urheberrechtswidrig Kopien von Songtexten erstellt und in einer zentralen Bibliothek gespeichert. „Die massenhafte Vervielfältigung dieser Werke durch Anthropic – ohne Genehmigung und unabhängig von der Verwendung einzelner Werke als Input oder Output für Claude – stellt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung dar“, so BMG in der Klage. Neben diesen zahlreichen direkten Urheberrechtsverletzungen wirft das Rechteunternehmen Anthropic „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ vor; Anthropic hafte deshalb auch für die rechtsverletzenden Handlungen seiner Lizenznehmer und Nutzer.
BMG fordert von Anthropic in der Klage Unterlassung und Wiedergutmachung. Der Rechteverwalter führt Hunderte Beispiele für Urheberrechtsverletzungen an, die das KI-Unternehmen angeblich begangen hat. Der gesetzliche Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen kann nach US-amerikanischem Recht zwischen bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk liegen, wenn das Gericht die Verletzung als vorsätzlich einstuft.
Plattenlabel gegen KI-Unternehmen
Die Klage von BMG gegen Anthropic reiht sich ein in ähnliche Verfahren, die von Autoren, Medienunternehmen und anderen Urheberrechtsinhabern gegen Tech-Konzerne angestrengt wurden, weil diese ihre Werke für das Training ihrer KI-Chatbots verwenden. Erst Ende vergangener Woche verklagten die Online-Enzyklopädie Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan wegen „massiver Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle.
Anfang vergangenen Jahres unterzeichneten Anthropic und mehrere Plattenlabels in den USA eine gerichtliche Einigung in einem Urheberrechtsstreit. Darin erklärte das KI-Unternehmen, dass seine KI-Modelle keine urheberrechtlich geschützten Liedtexte mehr ausgeben und diese auch nicht als Grundlage nutzen, um ähnliche Texte zu produzieren. Offen blieb der Streitpunkt, ob die Musik und Texte für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen. Universal Music, Concord Music, ABKCO, die auch die Rolling Stones unter Vertrag haben, und einige weitere Unternehmen der Branche waren im Herbst 2023 gegen Anthropic vor Gericht gezogen. Anthropic sauge für das Training und den Output seines KI-Modells Claude massenhaft und unerlaubt geschützte Songtexte in sich auf, so der Vorwurf. Das erinnert stark an die nun von BMG gegen Anthropic erhobenen Vorwürfe.
(akn)









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