Die Honorare von ambulanten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden ab dem 1. April um 4,5 Prozent gekürzt. Das hat kurzfristig ein gemeinsamer Ausschuss der Krankenkassen als Geldgeber und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Interessenvertretung der Ärzte und Psychotherapeuten festgelegt. Die KBV selbst kritisiert die Entscheidung allerdings scharf – genauso wie zahlreiche Interessenvertretungen von Psychotherapeuten.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass ein gemeinsamer Bewertungsausschuss von Krankenkassen und KBV jährlich überprüfen muss, ob die Honorare angemessen sind. Dieses Mal konnten sich beide Parteien aber nicht einigen. In einem solchen Fall kommt ein weiteres Gremium ins Spiel: der Erweiterte Bewertungsausschuss. Dabei wird der Ausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder ergänzt. Mit diesen Stimmen wurde schließlich gegen den Willen der KBV beschlossen, dass die Honorare um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Gleichzeitig steigt allerdings der sogenannte Strukturzuschlag, was unterschiedlichen Angaben zufolge zu einer effektiven Honorarkürzung von 2,3 bis 3,5 Prozent führen könnte.
»Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen«
»Diese Entscheidung hat die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen«, teilte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, am Donnerstag mit. Es stehe zwar außer Frage, dass gespart werden müsse. Es sei »aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung«.
Das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk rechnet in diesem Zusammenhang vor, dass die Honorarkürzungen von 4,5 Prozent die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherungen gerade einmal um etwa 0,05 Prozent senken würden.
Das Nachsehen hätten laut KBV vor allem die Patientinnen und Patienten, deren Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sei.
Die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot ist groß: Im Schnitt dauert es etwa hundert Tage von einem Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zum Beginn einer Psychotherapie.
Der GKV-Spitzenverband, der die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen vertritt, führte in einer Mitteilung zur Entscheidung allein die Abwägung der »Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einerseits und andererseits die der Menschen, die die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen«, ins Feld.
Die Senkung sei demnach geboten, da die Honorare der Psychotherapeuten seit 2013 viel stärker gestiegen seien als die Einkünfte der übrigen ärztlichen Fachgruppen. Die müssten aber in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Aus Sicht der Kassen wäre sogar eine Senkung um zehn Prozent angemessen gewesen.
»Gruppe mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren«
Die Bundespsychotherapeutenkammer widerspricht dem scharf . Die Kürzung treffe ausgerechnet »die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren«. Die Kammer erläutert, dass die am schlechtesten verdienenden Fachärzte als Vergleichsgruppe für die Psychotherapeuten herhalten müssten, es dabei also um eine Art Mindesthonorar gehe, das die Kassen nun aber zu einer Obergrenze uminterpretieren würden.
Der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e. V. hatte die geplanten Kürzungen bereits im Vorfeld deutlich kritisiert. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen steige der Bedarf an Psychotherapie weiter. Angesichts steigender Kosten für Miete und Energie und sinkender Honorare sei fraglich, wer in diesem Bereich künftig noch arbeiten wolle – zumal für die jungen Patienten in den Praxen mehr Platz zum Spielen und vielfältigere therapeutische Arbeitsmaterialien benötigt würden, was die Kosten weiter treibe.
Petition enorm erfolgreich
Eine Psychotherapeutin hat nach der Entscheidung umgehend eine Petition gestartet . Die Honorarsenkung passe nicht zur wiederholten Äußerung der Bundesregierung, laut der zu viele Menschen krankheitsbedingt nicht arbeiten würden, so die Betroffene. »Diese Entscheidung sendet ein widersprüchliches Signal: Während politisch gefordert wird, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, wird gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt, die Menschen dabei hilft, psychische Krisen zu bewältigen, gesund zu werden und wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.«
Sie fordert, die Honorarkürzung zurückzunehmen und die psychotherapeutische Versorgung zu stärken. Binnen zwei Tagen haben bereits mehr als 130.000 Personen unterschrieben.
Viele Menschen in Deutschland suchen nach psychologischer Hilfe, aber finden keinen Behandlungsplatz. Wie man schneller Unterstützung bekommen kann, lesen Sie hier .

vor 2 Tage
4








English (US) ·