Wenn der Strom ausfällt sitzt man nicht nur im Dunklen, sondern auch ohne Kaffee, Tee und warmes Essen da. Ohne elektrische Energie stellen Elektroherd, Kaffeemaschine und Wasserkocher den Dienst ein. Da hilft auch keine sogenannte Powerstation. Elektroherde benötigen eine höhere Spannung als diese Geräte liefern können (hier unser Testbericht), portable elektrische Kochplatten (hier unser Testbericht) und Wasserkocher saugen die Akkus der Energiespeicher schnell leer. Was tun?
Eine naheliegende Lösung ist das Kochen mit Gas. Wenn Sie keinen fest installierten Gasherd haben, kommt schnell der Gedanke an einen Campingkocher auf. Diese Geräte sind günstig und schnell einsatzbereit. Aber nicht alle Campinggeräte eignen sich gleichermaßen für den Einsatz als Notfallkocher. Vor allem nicht innerhalb der Wohnung.
Kartusche oder Flasche?
Campinggaskocher unterscheiden sich durch die Art der Gasversorgung. Es gibt Kartuschengeräte und Gaskocher mit Flaschenanschluss. Kartuschen sind Einwegbehälter mit einer Füllung von 100 bis 500 Gramm. Der Vorteil: Sie werden meist direkt in den Gaskocher eingesetzt, man braucht kein weiteres Zubehör.
Flaschen sind nachfüllbar und mit deutlich mehr Fassungsvermögen erhältlich. In Deutschland gängig und für den Notfalleinsatz mehr als ausreichend sind Kauf- oder Mietflaschen mit einem Fassungsvermögen von fünf und elf Kilogramm. Sie werden per Schlauch mit dem Gaskocher verbunden. Zudem benötigt man dafür einen Gasdruckregler.
Kartuschenkocher für den Notfalleinsatz
Nicht zu empfehlen sind Kartuschenkocher, die mit Stechkartuschen arbeiten. Bei diesen Modellen wird ein Dorn in die Kartusche getrieben und die Öffnung von einer Dichtung auf der Kartusche gesichert. Die Kartusche dient dabei oft als Standfuß für den Brenner. Im Outdoor-Betrieb mag diese Art der Sicherung ausreichen. In geschlossenen Räumen jedoch ist austretendes Gas ein zu großes Risiko.
Aber auch die etwas teureren Varianten mit integriertem Ventil anstatt eines Dorns sind nicht sicher genug für den Betrieb in Innenräumen. Zwar wird ein ungewollter Gasaustritt bei einem Ventil weniger wahrscheinlich, aber weiterhin stehen diese Kartuschen wackelig auf dem Tisch. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Brenner mit ihrem hoch liegenden Schwerpunkt samt Topf umfallen und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Was ebenfalls gegen solche Modelle spricht: Sie haben in der Regel keine Zündsicherung.
Nur sicher mit Zündsicherung
Eine Zündsicherung verhindert, dass Gas unverbrannt ausströmt, wenn die Flamme erlischt. Das passiert leichter, als man denkt: Zugluft oder eine überkochende Flüssigkeit sind häufige Gründe. Im Outdoor-Bereich ist das kein großes Thema, in geschlossenen Räumen könnte sich das Gas jedoch unbemerkt ansammeln und mit der Raumluft ein explosives Gemisch bilden. Daher sind bei fest installierten Gasgeräten im Haus oder Wohnmobil Zündsicherungen vorgeschrieben, die den Gasfluss stoppen. Bei tragbaren Campinggaskochern sind sie nur in wenigen Modellen verbaut.
Fühler einer Zündsicherung: Fehlt die Hitze des Brenners, wird der Gasfluss unterbrochen
Foto: Markus Linden / DER SPIEGELIm Camping-Bereich werden meist thermoelektrische Zündsicherungen verwendet. Ein Fühler am Brenner reagiert auf Hitze und erzeugt so eine geringe elektrische Spannung, die ausreicht, um das Magnetventil an der Gaszuführung zu öffnen. Geht die Flamme aus, sinkt die Spannung und das Ventil schließt sich. Ein solches System arbeitet ohne externe Stromversorgung und lässt sich daher auch in kleine Kartuschenbrenner einbauen.
Das größte Maß an Sicherheit bieten Geräte mit breitem Stand. Bei Kartuschenkochern arbeiten diese häufig mit sogenannten MSF-1a-Kartuschen in Form einer Spraydose. Aufgrund des Fassungsvermögens von rund 227 Gramm werden sie auch unter den Bezeichnungen P220 und P250 angeboten.
Kocher mit liegend eingesetzter Kartusche: Die Bauform sorgt für sicheren Stand
Foto: CampingazDie Verbindung zum Kocher ist wegen des festen Sitzes sicher. Das Ventil sorgt dafür, dass auch teilentleerte Kartuschen abgenommen und für später aufbewahrt werden können. Zudem stehen Geräte mit MSF-1a-Kartusche sicher, da ihre Bauform flach und niedrig ist. Die Kartusche selbst wird liegend eingesetzt. Bei voller Leistung kann man mit so einer Kartusche rund 1,5 Stunden lang kochen. Die meisten Geräte dieser Bauart haben nur eine Flamme.
Flaschenhilfe
Komfortabler beim Kochen, aber komplexer bei der Einrichtung wird es, wenn Sie auf Gaskocher mit Flaschenanschluss setzen. Im Camping-Bereich sind transportable Geräte mit einer bis drei Flammen gängig, mit denen man auch mehrteilige Mahlzeiten zubereiten kann.
Kocher mit Gasflaschenanschluss: Manchen Geräten fehlt eine Zündsicherung
Foto: CF ParkerAuch hier gilt: Für den Indoor-Betrieb bei Stromausfall ist eine Zündsicherung wichtig. Bei einigen Herstellern gibt es das gleiche Gerät wahlweise mit oder ohne Zündsicherung. Bei Enders etwa erkennen Sie am »Z« im Produktnamen – und am etwas höheren Preis –, dass der Gaskocher mit einer Zündsicherung ausgerüstet ist. Bei Cadac zeigt das Kürzel »FFD« die Sicherung an und bei CF Parker hilft der Produktname nur bedingt weiter. Steht »Indoor use« in der Gerätebeschreibung, verfügt das Gerät über eine thermoelektrische Zündsicherung.
Anders als Kartuschen werden Gasflaschen per Schlauch mit dem Campingkocher verbunden. Die Gewinde sind, mit Ausnahme des Systems des Herstellers Campinggaz, genormt. Der Schlauch darf jedoch nicht direkt an die Gasflasche gesetzt werden. Der Druck innerhalb der Flasche ist viel zu hoch für den Kocher.
Daher benötigen Sie zusätzlich zum Gasschlauch einen Gasdruckregler, der auf die Flasche geschraubt wird. Auch hier gibt es eine Norm: Fast alle Geräte im Outdoor-Bereich werden in Deutschland mit einem Druck von 50 Millibar (mBar) betrieben. Lediglich Geräte für den Anschluss an Wohnwagen oder Wohnmobil benötigen 30 mBar und damit einen anderen Gasdruckregler. Aber Achtung: Auch bei Gasdruckreglern gibt es besonders abgesicherte Exemplare für den Einsatz in Innenräumen.
Gasdruckregler: Für den Anschluss von Gasflaschen unverzichtbar
Foto: EndersEine Gasflasche mit dem Fassungsvermögen fünf Kilogramm sollte in der Regel ausreichen. Je nach Anzahl der Personen und dem Aufwand für Mahlzeiten kann man damit zwei bis vier Wochen auskommen.
Wo lagern?
Das Thema »Lagerung« der Gasbehälter sollte nicht unterschätzt werden. Laut der »Technischen Regel Flüssiggas « (TRF) dürfen in einer Wohnung maximal zwei Kartuschen oder Flaschen gelagert werden. Jedoch nicht in Schlafräumen, Fluchtwegen (also Fluren) und Treppenhäusern und je Raum nur eine. Das gilt auch für Gartenhäuser und Schuppen. Wer jetzt an seinen Keller denkt: Die verwendeten Gassorten sind schwerer als Luft und könnten sich bei Undichtigkeiten im Keller zu einem explosiven Gemisch vermengen. Insofern ist das Lagern »unter der Erdgleiche«, also im Keller, tabu.
Jede der zwei in einem Haushalt erlaubten Flaschen bzw. Kartuschen darf laut TRF maximal 16 Kilogramm Gas fassen, im Handel sind allerdings maximal elf Kilogramm üblich. Aber auch die sind ziemlich sperrig. Wer in einer Etagenwohnung lebt, wird daher wohl Kartuschenkochern den Vorzug geben. Schon weil sie sich platzsparend in einem Regal aufbewahren lassen, sind Modelle mit MSF-1a-Kartusche dann meist die beste Wahl.
Es gibt weder in Deutschland noch in der Schweiz oder Österreich bundesweite Gesetze, die das Kochen mit einem Campinggaskocher in der Wohnung explizit verbieten. Dennoch kann der Betrieb eines Campingkochers durch Verordnungen, eine Hausordnung oder einen Passus im Mietvertrag untersagt sein.
Unabhängig von einem Verbot ist der Betrieb eines Campinggaskochers in der Wohnung rechtlich nicht unbedenklich, weil er Haftungs- und Versicherungsfragen tangiert. So wäre etwa der Betrieb eines vom Hersteller nur für den Außenbereich zugelassenen Geräts in einer Wohnung nicht bestimmungsgemäß. Das könnte im Schadensfall von einem Gericht als grob fahrlässig gewertet werden. Mit allen Folgen für die Haftung und einem teilweisen oder vollständigen Ausfall von Versicherungsleistungen.
Die Lagerung von Gasflaschen und -kartuschen in Privaträumen ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Aber auch hier greifen technische Verordnungen, die man nicht nur aus Rücksicht auf die Sicherheit, sondern auch aus Versicherungs- und Haftungsgründen unbedingt einhalten sollte.

vor 1 Tag
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