Die Beitragskommission KEF sorgt mit ihrem Zwischenbericht, der Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht werden soll, für Verwunderung. Nach dem Entwurf, über den am nächsten Mittwoch die Rundfunkkommission der Länder und die Anstalten beraten, soll der Rundfunkbeitrag in den Jahren 2027 und 2028 nur um 28 Cent steigen. In KEF-Bericht vom Frühjahr 2024 war noch eine jährliche Steigerung von 58 Cent vorgesehen.
Die KEF geht auf einmal davon aus, dass die Anstalten mit diesem geringeren Aufschlag bedarfsgerecht finanziert seien. Nach den Zahlen, über die das Medienportal „Medieninsider“ zuerst berichtete und die der F.A.Z. bestätigt worden sind, werden ARD und ZDF in den nächsten Jahren über mehr Geld verfügen, als die Experten 2023 berechnet hatten. Die zusätzlichen Einnahmen sollen sich vor allem aus drei Quellen speisen: Mehreinnahmen aus einer größeren Anzahl von Haushalten, weniger Ausgaben für Investitionen und höhere Zinseinnahmen.
400 Millionen Euro mehr durch höheren Wohnungsbestand
Die Kommission hofft, sehr optimistisch, dass sich durch einen Zuwachs beim Wohnungsbestand innerhalb von vier Jahren die Einnahmen um 400 Millionen Euro erhöhen. Durch geringere Investitionen sollen auch die Eigenmittel nach den jetzigen Berechnungen um über 400 Millionen Euro im Vergleich zu 2024 angestiegen sein. Die KEF erwartet allerdings, dass diese Investitionen nachgeholt werden.
Bei der aktuellen Berechnung hat die Beitragskommission keine Einsparungen berücksichtigt, die sich aus dem neuen Reformstaatsvertrag, der seit dem 1. Dezember in Kraft ist, ergeben könnten. Nach einem Sonderbericht, der der Rundfunkkommission im September 2024 vorgelegt worden war, kann mit positiven Effekten frühestens ab 2029 gerechnet werden.
Bemerkenswert ist bei der jüngsten Bedarfsanalyse, dass das Expertengremium durchaus von einem steigenden „Finanzbedarf“ der Sender ausgeht. So könnten sich die Kosten, auch durch die Inflation, auf jährlich 10,5 Milliarden Euro erhöhen. All das, erwartet man, ist für die gesamte Beitragsperiode mit den 28 Cent abgedeckt.
Sollten die Rundfunkkommission der Bundesländer als auch die Anstalten keine wesentlichen Einwände haben, was ungewöhnlich wäre, müssten die Ministerpräsidenten und anschließend die Landtage die neue Empfehlung bestätigen. Damit ist jedoch nicht zu rechnen, da sich weiterhin einige Länder und Landesparlamente gegen eine Erhöhung aussprechen. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der hier eine teilautomatische Lösung vorsah, wurde nicht angenommen, also gilt das bisherige Prozedere.
Der neue KEF-Entwurf ist aus mehreren Gründen verwunderlich. Zum einen ist eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags bei einem Zwischenbericht eher unüblich. Zum anderen liegt die Entscheidung über die monatliche Zwangsabgabe seit November des vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht. ARD und ZDF klagen in Karlsruhe, weil die Bundesländer die KEF-Empfehlung, den Beitrag zum 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen, nicht umgesetzt haben. Damit entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, welchen Beitrag die öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Jahre 2025 bis 2028 erhalten und nicht mehr die KEF und auch nicht die Länder.

vor 10 Stunden
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