Cannabis: Hilft es wirklich bei Depressionen, Angststörungen oder Autismus?

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Medizinisch eingesetztes Cannabis boomt – jedoch soll es einer Überblicksstudie zufolge keinen belegbaren Nutzen bei Depressionen oder Angststörungen haben. Auch bei posttraumatischen Belastungsstörungen konnte in der im Fachjournal »The Lancet Psychiatry« veröffentlichten Studie  zufolge kein erwiesener Nutzen festgestellt werden, schreibt das Forschungsteam der Universität Sydney. Eine deutsche Expertin hat aber Zweifel an den Aussagen.

Die Forschenden ziehen ihr Fazit, nachdem sie Daten und Befunde aus 54 internationalen klinischen Studien mit insgesamt 2477 Patienten ausgewertet haben, die aus dem Zeitraum von 1980 bis 2025 stammen. Nach eigenen Angaben hat das Team damit die bisher größte Meta-Analyse dieser Art zu dem Thema durchgeführt.

Womöglich leichte Effekte bei Autismus oder Tourette

Einen gewissen Nutzen könnten medizinische Cannabisprodukte bei Autismus, Schlaflosigkeit oder dem Tourette-Syndrom haben, schreibt das Team. »Aber die generelle Qualität der Befunde für diese Krankheiten ist niedrig«, betont der federführende Autor Jack Wilson. »Ohne hochwertige medizinische Unterstützung oder begleitende Therapie ist der Einsatz von medizinischem Cannabis in diesen Fällen selten gerechtfertigt.«

Vielmehr bestehe das Risiko, dass aufgrund der Anwendung von Cannabinoiden wirksamere Therapien verzögert oder unerwünschte Nebenwirkungen ausgelöst werden könnten. »Der routinemäßige Konsum von medizinischem Cannabis könnte mehr schaden als nützen«, fasst Wilson zusammen.

Bei nicht-psychischen Leiden sieht es anders aus: Zur Linderung von Anfällen bei einigen Formen der Epilepsie, zur Verringerung von Spastiken bei Multipler Sklerose oder zur Behandlung einiger Arten von Schmerzen sei durchaus ein Nutzen von medizinischem Cannabis nachweisbar, so die Autoren.

Bessere Wirkung bei Schmerzen oder Epilepsie

Die Expertin für Cannabis in der Medizin, Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, sieht Schwächen bei der Studie.

So hätten etwa die Cannabinoide THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) teils »sehr unterschiedliche und zum Teil sogar gegensätzliche Wirkungen« bei Psychosen oder Angststörungen, würden aber in der Analyse pauschal gemeinsam bewertet. Bei einzelner Betrachtung gebe es sehr wohl Hinweise darauf, dass CBD eine Wirksamkeit bei sozialen Angststörungen habe und Hinweise, dass THC – allein oder in Kombination mit CBD – Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen mindern könne, so Müller-Vahl.

»Eine weitere Schwäche der Übersicht ist die Vermischung verschiedener Angststörungen. So erfolgte eine gemeinsame Auswertung für die generalisierte Angststörung und die soziale Angststörung«, sagte die Expertin der Nachrichtenagentur dpa. Sie halte die in der Studie ausgesprochene »Warnung vor dem Einsatz von cannabisbasierten Medikamenten für unbegründet«.

Müller-Vahl war an der australischen Studie nicht beteiligt. Sie engagiert sich seit Jahren in Fachorganisationen, die Cannabismedikamente auch in industriegeförderten Studien erforschen. Zudem sitzt sie im medizinischen Beirat eines größeren Cannabis-Unternehmens.

Bundesregierung plant Beschränkungen

Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. Seit April 2024 fällt Medizinal-Cannabis zudem nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Die aktuelle Bundesregierung hat Verschärfungen auf den Weg gebracht, um Missbrauch einzudämmen. Denn: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisierte schon vor einigen Monaten, es sei heute möglich, »mit wenigen Klicks« Cannabis als Medizin zu bekommen.

Der Import von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist stark angestiegen – nach Angaben des Gesundheitsministeriums im ersten Halbjahr 2025 um über 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf rund 80 Tonnen.

»Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln«, betonte Warken im Herbst in einer Mitteilung.

Den Plänen des Kabinetts zufolge soll künftig eine Verschreibung nur in einer Videosprechstunde gesetzlich ausgeschlossen werden. Der Online-Versand von Cannabisblüten soll ebenfalls unterbunden werden, stattdessen sollen sie in Apotheken zu bekommen sein – auch dort mit Aufklärung und Beratung.

Ob die Verschärfungen in dieser Form tatsächlich durchgesetzt werden, scheint allerdings ungewiss. Die SPD-Bundestagsfraktion will dem Entwurf von Gesundheitsministerin Warken in seiner aktuellen Form nicht zustimmen . Der Vorschlag greife in die Berufsfreiheit von Ärzten und in die Handlungsfreiheit von Patienten ein, betont Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD.

Kritisiert wird außerdem, dass die geplanten Verschärfungen die Versorgung für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen verschlechtern würden.

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