Bundesverfassungsgericht: Afghanischer Richter bekommt Visum

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Das Bundesinnenministerium will ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Visa-Erteilung für einen afghanischen Richter und dessen Familie „sehr zeitnah“ umsetzen. Das sagte eine Ministeriumssprecherin. Sobald das Urteil zugeleitet und geprüft worden sei, würden die notwendigen Schritte eingeleitet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesrepublik am Donnerstag angewiesen, umgehend über ein Visum für den afghanischen Richter und dessen Familie zu entscheiden. Die zuständigen Verfassungsrichter bestimmten, dass das Verfahren nicht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgegeben wird, teilte das oberste deutsche Gericht mit. Begründet wurde der außergewöhnliche Schritt damit, dass besondere Dringlichkeit bestehe. Es gebe „keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren“, teilte das Gericht mit. Es müsse insbesondere berücksichtigt werden, dass eine zunehmende Gefahr für eine Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan bestehe. Denn Pakistan und Deutschland hätten in einer „Gemeinsamen Absichtserklärung“ festgehalten, dass alle Vorgänge der im Ausreiseverfahren befindlichen Personen bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein müssen. Es bestünden daher Anhaltspunkte für eine nach Ablauf dieser Frist gesteigerte Gefahr der Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan. Das Bundesinnenministerium hatte bereits im Jahr 2022 die Aufnahme des Beschwerdeführers und seiner Familie erklärt. 2025 wurde dann vom Auswärtigen Amt bestätigt, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen. Das Oberverwaltungsgericht hat dann aber die weitere Prüfung nicht durchgeführt. Damit habe es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. (AZ: 2 BvR 1511/25)

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