Der Freibetrag steht allerdings nur in voller Höhe zur Verfügung, wenn der Gesamtgewinn maximal 136.000 Euro beträgt. Bei nebenberuflichen Tätigkeiten reicht dieser Freibetrag aber oft aus, um die steuerlichen Probleme rund um ein Arbeitszimmer im Betriebsvermögen zu entschärfen.
Susanne Thonemann-Micker ist Fachanwältin für Steuerrecht und auf Privatkunden spezialisierte Partnerin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Neben mittelständischen Familienunternehmen berät sie zum Beispiel auch vermögende Privatpersonen. Dabei spielen oft auch Erbschaftsteuerrecht und Erbrecht eine Rolle.
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