Solidaritätszuschlag: Solidaritätszuschlag – wer muss zahlen?

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Am 26. März 2025 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde von FDP-Politikern zurück. Damit bleibt der Solidaritätszuschlag auch ab 2020 verfassungsgemäß. Begründung ist unter anderem, dass der finanzielle Mehrbedarf, der die Erhebung des Soli begründete, noch nicht nachweislich entfallen ist.

Bei der Auslegung des finanziellen Mehrbedarfs räumte das Gericht dem Gesetzgeber zwar einen weiten Spielraum ein, mahnt jedoch gleichzeitig eine „Beobachtungsobliegenheit“ an. So soll der Gesetzgeber in gewissen Abständen überprüfen, ob die Fortsetzung des Soli angesichts des finanziellen Bedarfs noch gerechtfertigt ist.

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