Sexualisierte Gewalt: „Der Staat hat Betroffene von Missbrauch im Stich gelassen“

vor 2 Tage 2

Sexualisierte Gewalt in Schulen, Kitas oder Kirchen kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Ein solcher muss an die gesetzliche Unfallversicherung gemeldet werden, Betroffene haben dann Anspruch auf Leistungen wie Geld für Psychotherapien oder Erwerbsminderungsrenten. Nur: Das ist vielen von Missbrauch Betroffenen, aber auch Verantwortlichen in Kitas, Schulen und Kirchen bis heute nicht ausreichend bekannt. Dabei hätte es ganz anders laufen können.

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