Sexualisierte Gewalt in Schulen, Kitas oder Kirchen kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Ein solcher muss an die gesetzliche Unfallversicherung gemeldet werden, Betroffene haben dann Anspruch auf Leistungen wie Geld für Psychotherapien oder Erwerbsminderungsrenten. Nur: Das ist vielen von Missbrauch Betroffenen, aber auch Verantwortlichen in Kitas, Schulen und Kirchen bis heute nicht ausreichend bekannt. Dabei hätte es ganz anders laufen können.
Sexualisierte Gewalt: „Der Staat hat Betroffene von Missbrauch im Stich gelassen“
- Startseite
- Politik
- Sexualisierte Gewalt: „Der Staat hat Betroffene von Missbrauch im Stich gelassen“
Verwandte
Krieg in Nahost: Mehrere Länder planen Militärmission zur Si...
vor 2 Stunden
0
Krieg in Iran: Was USA und Israel in Teheran zerstört haben
vor 3 Stunden
1
USA: "Jetzt bin ich wieder auf der Flucht"
vor 3 Stunden
1
Trending
Populär
Über uns ·
Für Werbetreibende ·
Kontakt ·
Allgemeine Geschäftsbedingungen ·
Datenschutzrichtlinie ·
Impressum ·
© Domain Auction s.r.l. - VAT IT02622890065 - Via Vescovado 18 - 15121 Alessandria, Italy . Alle Rechte vorbehalten










English (US) ·