Klage gegen Moses Pelham: EuGH setzt Maßstäbe im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

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Die Pastiche-Ausnahme erfasst laut Mitteilung des Gerichtshofs  Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Außerdem müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.

Zwei Sekunden als Auslöser

Hintergrund des Falls ist eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Pelham aus dem Kraftwerk-Titel »Metall auf Metall« (1977) entnahm und, in einer leicht verlangsamten Version, im Song »Nur mir« mit der Rapperin Sabrina Setlur aus dem Jahr 1997 verwendete – ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe.

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter war überzeugt, dass das sogenannte Sample daher gestohlen worden sei, und verklagte den Produzenten. Weil die Verwendung von Samplen aus älteren Songs in der Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit Signalwirkung für die gesamte Branche.

Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen, auch der EuGH sprach bereits 2019 ein erstes Urteil in der Sache. Nun geht es nur noch um den Zeitraum ab Juni 2021, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt wurde.

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