Eine muslimische Klägerin erhält keine Erlaubnis, mit einem Gesichtsschleier Auto zu fahren. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof habe die Berufung der Klägerin überwiegend zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. Die Klägerin sieht sich religiös verpflichtet, in der Öffentlichkeit einen Gesichtsschleier zu tragen, der das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie bedeckt. Ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Nikabs im Straßenverkehr hatte das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg abgelehnt. Die dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Juli 2023 ab. Im Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof machte die Klägerin geltend, das Verhüllungsverbot sei ein schwerwiegender Eingriff in ihre Religionsfreiheit. Diese Klage blieb nun ohne Erfolg, allerdings müsse das Land seine Entscheidung besser begründen, befand das Gericht.










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