Gesetzentwurf: 3,4 Milliarden Euro mehr für Beamtenbesoldung in 2026

vor 2 Tage 1

Die Bundesregierung muss in diesem Jahr rund 3,4 Milliarden Euro mehr für die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten ausgeben. Ab 2027 sollen es jährlich mehr als 3,5 Milliarden Euro
sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte der Spiegel berichtet.

Zurück geht er auf eine Reform, die neben linearen Gehaltserhöhungen eine grundlegende Neustrukturierung der Besoldung vorsieht. Allein rund 700 Millionen Euro fallen an, weil die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent angehoben werden.

Mit dem Gesetz ‌reagiert die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, ‌das eine angemessene Bezahlung der Staatsdiener in Berlin angemahnt hatte. Außerdem werden die Bezüge nach Tarifabschlüssen angepasst. Konkret werden die Dienst- und Versorgungsbezüge nach der rückwirkenden Erhöhung in einem zweiten Schritt zum 1. Mai dieses Jahres um weitere 2,8 Prozent steigen. Deutlich angehoben werden soll zudem die ‌Zulage für den Schichtdienst, die um rund 45 Prozent steigen soll. Das Verfassungsgericht hatte ‌entschieden, dass die Alimentation von Beamten ‌und ihren Familien „amtsangemessen“ sein muss und dabei neue Maßstäbe gesetzt.

:Mehr Geld für Staatsdiener?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beamtenbesoldung in Berlin als zu niedrig beanstandet – und Berlin ist erst der Anfang. 70 Verfahren sind anhängig, in den Landeshauptstädten wird schon gerechnet.

Kern der Reform ist die Abkehr vom traditionellen Leitbild der Alleinverdienerfamilie. Künftig soll bei der Berechnung der Besoldung ein Einkommen des Partners typisierend unterstellt werden, da das ‌Doppelverdienermodell inzwischen die gesellschaftliche Realität abbilde, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Für Ausnahmefälle, in denen der Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat, wird ein „ergänzender Familienzuschlag“ eingeführt.

Mit der Reform will die Bundesregierung den öffentlichen Dienst zudem angesichts des demografischen Wandels ⁠und des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen. So ‌sollen die Einstiegsgehälter ‌durch die Abschaffung der untersten Erfahrungsstufe angehoben werden. Der bisherige Familienzuschlag für Verheiratete soll entfallen und vollständig in das Grundgehalt überführt werden, was die Gehaltsstruktur vereinfachen soll.

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