Die bayerische Staatsregierung will künftig deutlich härter gegen antisemitische Vorfälle und andere schwere Störungen an Hochschulen vorgehen. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) kündigte an, in den kommenden vier Wochen eine Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes (HIG) im Kabinett beschließen zu lassen, die einen landesweit einheitlichen Strafenkatalog vorsieht. Dieser soll Sanktionen bis hin zur Exmatrikulation und zu einem Verbot der erneuten Einschreibung ermöglichen. Das berichten unter anderem der „Spiegel“ und die „Süddeutsche Zeitung“.
Bislang verfügen viele Hochschulen in Bayern über eigene Sanktionsordnungen, die zwar Maßnahmen wie Rügen oder Exmatrikulation ermöglichen, jedoch stark voneinander abweichen. Mit der landesweiten Vereinheitlichung soll laut Blume eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden. Schon früher habe es einheitliche Regeln zur Exmatrikulation bei „dauerhafter Störung des Hochschulfriedens“ gegeben, betonte der Minister.
Spielraum für die Hochschulen bei Bewertung von „dauerhafter Störung“
Der neue Katalog orientiere sich am schulischen Ordnungsrecht, das stufenweise Sanktionen wie Verweise, Versetzungen in Parallelklassen oder Unterrichtsausschlüsse kennt. Welche konkreten Handlungen eine „dauerhafte Störung“ darstellen, sollen die Hochschulen weiterhin selbst entscheiden.
Blume begründet den Schritt mit einem spürbar rauer werdenden Klima an Hochschulen, insbesondere gegenüber jüdischen Studierenden. Diese berichteten, sie würden teils so stark bedrängt, dass ihnen ein normales Studium kaum möglich sei. Vorfälle wie das inzwischen aufgelöste Pro-Palästina-Protestcamp an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität hätten gezeigt, dass klare Regeln nötig seien, so Blume.
Bereits seit Herbst 2024 hat Bayern Antisemitismusbeauftragte an allen 33 staatlichen Hochschulen installiert. Der Schritt ist Teil eines umfassenden Aktionsplans gegen Antisemitismus.
Die Gesetzesnovelle umfasst zudem Vorgaben für Sanktionen bei Verstößen gegen das bayerische Gender-Verbot. Seit April 2024 dürfen in Schulen, Hochschulen und der staatlichen Verwaltung keine „mehrgeschlechtlichen Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen“ wie Genderstern, Doppelpunkt oder Gendergap verwendet werden. Nun sollen Hochschulen klare Sanktionsmöglichkeiten dafür erhalten. (jmi)

vor 16 Stunden
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