Bundestag beschließt Entlastung für Pendler und Gastronomie

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Kernpunkt des Gesetzes ist die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants auf sieben Prozent. Zudem gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer künftig bereits ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Für Geringverdiener wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Weitere Änderungen sehen höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden und Pauschalen für das Ehrenamt vor.

Die Entlastungen für die Gastronomie (3,6 Milliarden Euro) und Pendler (1,14 Milliarden Euro) machen den Großteil des Volumens aus. Der Bundesrat hatte die Ausfälle für Länder und Kommunen für den Zeitraum bis 2030 auf insgesamt mehr als zwölf Milliarden Euro beziffert.

Abends: Entscheidung über Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Für den Abend steht im Bundestag zudem die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos an. Damit werden Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Die Steuerbefreiung gilt für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035. Damit soll ein Anreiz für eine frühzeitige Anschaffung gegeben werden.

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