Mit verschränkten Armen sitzt Macit Karaahmetoğlu am Kopf des runden Konferenztischs und blickt in die Runde. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses nickt. Fast alle da. Der Linken-Fraktionschef Sören Pellmann huscht noch einmal kurz hinaus und bestellt Wasser und Obstsalat beim Konferenzservice. Dann sind wirklich alle da. Die Tür zu Saal 4800 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags schließt sich. Draußen geht die Sonne unter.
Was an diesem Donnerstagnachmittag in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses passiert, ist gleichermaßen absolut gewöhnlich und absolut ungewöhnlich. Gewöhnlich, weil die neun Mitglieder des Ausschusses über eine Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag abstimmen, wie sie es immer tun. Das Ergebnis: Nein, die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 sollte nicht neu ausgezählt werden; nur die AfD hatte dafür gestimmt. Ungewöhnlich, weil es sich hier um einen Einspruch gegen die Wahl handelte, der die gesamten Mehrheitsverhältnisse im Parlament durcheinandergewirbelt hätte – jenen des BSW, des Bündnis Sahra Wagenknecht.
Nur 9500 Stimmen fehlten der Partei für den Einzug in den Deutschen Bundestag, mickrige 0,019 Prozentpunkte. Aber Fünf-Prozent-Hürde ist Fünf-Prozent-Hürde, und so blieben Sahra Wagenknecht und ihr Team außen vor. Einfach hinnehmen wollten sie das gleichwohl nicht: Nicht nur legten sie Einspruch ein, sie machten in den vergangenen Monaten auch viel Wirbel darum. Ihre Auffassung: Es gehe alles viel zu langsam. Insbesondere die BSW-Gründerin und Noch-Chefin Wagenknecht wetterte gegen den Ausschuss und seinen Vorsitzenden: Karaahmetoğlu verweigere sich dem Gespräch, verschleppe das Verfahren, mache seine Arbeit nicht. „Wenn der Vorsitzende mit seinen Aufgaben überfordert ist, sollte er sein Amt an einen geeigneteren Abgeordneten übergeben“, sagte Wagenknecht einmal.
Der Vorwurf der Verzögerung entbehre „jeglicher Grundlage“
Karaahmetoğlu hingegen sagte die ganze Zeit nichts. Er nahm die Vorwürfe zur Kenntnis, schluckte sie herunter und arbeitete weiter, auch wenn das BSW das nicht glauben wollte. Am Donnerstag nun trat Karaahmetoğlu vor die Presse, zum ersten Mal in dem seit Monaten schwelenden Konflikt. Der Wahlprüfungsausschuss werde dem Parlament vorschlagen, „die betreffenden Einsprüche des BSW zurückzuweisen“, sagte er. „Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich im Ausschuss so beschlossen.“ Die Einsprüche des BSW hätten sich demnach „in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt“. Keine Neuauszählung der Bundestagswahl.
Und Karaahmetoğlu erklärt auch, was das BSW vorgebracht hat und warum das einer Überprüfung nicht standhielt. So sei etwa vorgetragen worden, dass in einem Wahlkreis zwei Personen ihre Stimmen dem BSW gegeben hätten, diese zwei Stimmen seien dann aber nicht gezählt worden, sagte Karaahmetoğlu. In der Prüfung habe sich gezeigt, dass die betreffenden Personen „nicht Urnenwahl, sondern Briefwahl getätigt haben“, so der Vorsitzende.
Karaahmetoğlu betont, der Ausschuss habe „die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen und das alles penibel genau überprüft“. Doch er sagt auch: „Die Art und Weise, wie in den letzten Monaten der Versuch unternommen wurde, die Legitimation der verfassungsrechtlich verankerten Arbeit des Wahlprüfungsausschusses zu diskreditieren und auch die Ausschussmitglieder als befangen darzustellen, ist schlicht und einfach inakzeptabel.“ Der Vorwurf der Verzögerung entbehre „jeglicher Grundlage“. Und er bedankte sich bei den Mitarbeitern des Ausschusses, die „überobligatorisches Engagement an den Tag gelegt“ und oft „bis in den späten Abend hinein gearbeitet“ hätten.
Die Chancen auf eine Neuauszählung sinken deutlich
Für das BSW sinken damit die Chancen auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl deutlich. Zwar müssen nun noch die Mitglieder des Bundestags über die Sache abstimmen, und die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist nicht bindend. Es gilt jedoch als sicher, dass die Parlamentarier wie auch stets in der Vergangenheit der Empfehlung des Ausschusses folgen werden. „Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen“, heißt es in einer Stellungnahme des BSW. „Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß.“
Für Sahra Wagenknecht und das BSW gibt es jetzt nur noch einen Weg, doch noch eine Neuauszählung zu erwirken: das Bundesverfassungsgericht. Dort hatte die Partei bereits zweimal geklagt, und zweimal hatte das Gericht die Klagen als unzulässig verworfen. Damals sah das BSW sein Recht auf Chancengleichheit verletzt und monierte die Parteireihenfolge auf den Stimmzetteln. Nun dürfte das BSW anders argumentieren, und zwar ähnlich wie beim Einspruch für den Wahlprüfungsausschuss. Dennoch rechnet sich Wagenknecht Chancen aus. Denn anders als den Abgeordneten des Bundestags wirft sie den Richtern eines nicht vor: Befangenheit.











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