Weil er Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft München eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer gefordert. Zudem soll er 80000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für drei Jahre das aktive und passive Wahlrecht verlieren. 26300 Euro, die er an Bestechungsgeldern erhalten haben soll, sollen eingezogen werden. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück und forderten einen Freispruch. Fischer sei nicht käuflich gewesen, sagte sein Rechtsanwalt. Die Strafforderung der Anklage nannte er völlig unverhältnismäßig. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.
Aserbaidschan-AffäreBewährungsstrafe gefordert
19. Januar 2026, 19:01 Uhr
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